Wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der regionale Begleitausschuss, der neben Vertreter/innen aus der kommunalen Verwaltung v.a. mit lokalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt ist. Unser Begleitausschuss besteht derzeit aus 17 beschließenden Mitgliedern.
Der Begleitausschuss
• unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“;
• legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie nach Beratung in der Demokratiekonferenz fest;
• analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung;
• berät die Koordinierungs- und Fachstelle und das federführende Amt in der praktischen Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“, insbesondere bei der Umsetzung und Fortschreibung sowie der nachhaltigen Verankerung und
• entscheidet, welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds der Zielerreichung der „Partnerschaft für Demokratie“ dienen und spricht eine Förderempfehlung aus.
Der Begleitausschuss nimmt diese Aufgaben als strategisch handelndes und regelmäßig tagendes Gremium zur Entwicklung, Implementierung und Umsetzung sowie nachhaltigen Verankerung der „Partnerschaft für Demokratie“ wahr.